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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Borgwaldt KC GmbH

Borgwaldt KC GmbH
Schnackenburgallee 15
22525 Hamburg
Germany
phone: +49 40 / 85 31 38 - 0
fax: +49 40 / 850 56 00

e-mail: bkc(at)borgwaldt.com

 

A L L G E M E I N E S
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufs-bedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

1.2. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben diesem schriftlich zugestimmt.

P R E I S   U N D   Z A H L U N G
2.1. Falls nicht anders vereinbart; gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Zu den Preisen hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

2.2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich dem Angebot kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheck-zahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

2.3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

2.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

L I E F E R Z E I T
3.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

3.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Besteller sobald wie möglich mit.

3.3. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

3.4. Wird ein durch die Auftragsbestätigung vereinbarter Liefertermin durch den Besteller verschoben, nachdem die Produktion des Gerätes bereits im fortge-schrittenem Stadium ist, gilt die Zahlungsvereinbarung aus Punkt 2.2. in abweichender Form, d.h. die Rechnung wird zum geplanten Versandtermin ausgestellt und muss dann innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden, unabhängig davon, wann die Ware tatsächlich an den Besteller geliefert wird.

3.5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige unabwendbare Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir verpflichten uns, das  Beginn und das Ende derartiger Umstände dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

E I G E N T U M S V O R B E H A L T
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

4.2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen.

4.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

G A R A N T I E
5.1. Wir garantieren für die Güte des Liefergegenstandes bezüglich Fehlerfreiheit des Materials und der Ausführung.

5.2. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate nach Ablieferung beim Kunden.

5.3. Während der Garantiefrist werden wir Mängel bezogen auf Paragraph 5.1. kostenlos nach unserem eigenen Ermessen entweder durch Austausch oder durch Lieferung entsprechender Ersatzteile beheben. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
5.4. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

5.5. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Zudem die Kosten für eventuell notwendige Gestellung von Monteuren ein-schließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung für uns eintritt.

5.6. Für fremde Erzeugnisse, die wir entweder in unsere Liefergegenstände eingebaut oder gesondert geliefert haben, gewähren wir dem Besteller nur die Garantieansprüche, die wir gegen Zulieferer geltend   machen können. Im Schadensfall werden wir dem Besteller die Garantieansprüche gegen den betreffenden Zulieferer bekannt geben.

5.7. Unsere Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
5.7.1. der Besteller uns den Mangel nicht unverzüglich schriftlich anzeigt und uns nicht die ihm zumutbare Unterstützung bei der Mängelbeseitigung gewährt;

5.7.2. Mängel entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und   Bedienung, nicht ordnungsgemäße Wartung des Liefergegenstandes, durch Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen, durch natürliche Abnutzung oder Verwendung nicht ordnungsgemäßer Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, sowie chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht durch uns zu verantworten sind;
5.7.3. ohne unser Einverständnis Änderungen oder Instandsetzungen an dem Liefergegenstand vorgenommen oder nicht von uns gelieferte Ersatzteile verwendet werden; oder
5.7.4. es sich nicht nachweislich um echte Fehler im Material und in der Ausführung handelt;

5.8. Unsere Garantie ist für die Zeit aufgehoben, in der sich der Besteller mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten uns gegenüber in Verzug befinden. Eine Verlängerung der unter 5.2 bestimmten Garantiefrist  ist für diesen Fall ausgeschlossen.

5.9. Kommen wir der Pflicht zur Ersatz- bzw. Ersatzteillieferung nicht in angemessener Frist nach, so ist der Besteller berechtigt, den Mangel sachgerecht und mit der notwendigen Sorgfalt auf unsere Kosten  beheben zu lassen. Er verpflichtet sich jedoch, alle zur Schadensminderung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Mangelhafte Teile gehen mit ihrem Auswechseln in unser Eigentum über und sind   nach dem Auswechseln auf unseren Wunsch unverzüglich an uns zurückzusenden.

5.10. Sollte im Falle einer fehlerhaften Lieferung die Ersatzteillieferung unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sein, so steht dem Besteller nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss aller  weitergehenden Ansprüche zu.

5.11. Weisen unsere Liefergegenstände nicht die von uns zugesicherten Eigenschaften auf, so kann der Besteller Ansprüche nur im Rahmen der vorstehenden Garantiebestimmungen geltend machen.

5.12. Vor und nach Vertragsabschluss werden nach bestem Wissen Vorschläge und Beratungen erteilt. Für diese Tätigkeit sowie für etwaige Unterlassungen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

H A F T U N G S B E S C H R Ä N K U N G
6.1. Weitere als die unter der Ziffer 5 genannten Ansprüche stehen dem Besteller uns gegenüber nicht zu. Insbesondere hat er keinerlei  Ersatzan-sprüche für mittelbare oder Folgeschäden, die nicht am  Liefergegenstand selbst entstanden sind.

6.2. Ansprüche zur Nachbesserung oder Mängelbeseitigung werden maximal nur bis zur Höhe des Vertragswertes des Liefergegenstandes ausgeführt.

6.3. Für die Eignung der Räume, Gebäude und Installationen zur Aufstellung und zum Betrieb der gelieferten Erzeugnisse haften wir nicht.

S O F T W A R E N U T Z U N G
7.1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller – keine anderen Vertragsvereinbarungen voraussetzend – ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür vorgesehenen Liefergegen-stand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

7.2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang vervielfältigen, überarbeiten, übersetzten oder vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern.

7.3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

A N W E N D B A R E S   R E C H T   U N D   G E R I C H T S S T A N D
8.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf CISG) wird ausgeschlossen.

8.2. Gerichtsstand ist Hamburg.