Allgemeine Geschäftsbedingungen der Borgwaldt Flavor GmbH
Borgwaldt Flavor GmbH
Schnackenburgallee 15
22525 Hamburg
Germany
phone: +49 40 / 85 31 38 - 0
fax: +49 40 / 853138-315
e-mail: BF(at)borgwaldt.com
A L L G E M E I N E S
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbe-dingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertrags-inhalt. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
1.2. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Produktspezifikatio-nen, Rezepturen und ähnlichen Informationen – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben diesem schriftlich zugestimmt.
P R E I S U N D Z A H L U N G
2.1. Falls nicht anders vereinbart; gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Zu den Preisen hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
2.2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus dem Angebot kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheck-zahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
2.3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
2.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenan-sprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
L I E F E R Z E I T
3.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm oblie-genden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
3.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Besteller sobald wie möglich mit.
3.3. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
3.4. Wird ein durch die Auftragsbestätigung vereinbarter Liefertermin durch den Besteller verschoben, nachdem die Produktion der Ware bereits im fortge-schrittenem Stadium ist, gilt die Zahlungsvereinbarung aus Punkt 2.2. in ab-weichender Form, d.h. die Rechnung wird zum geplanten Versandtermin ausgestellt und muss dann innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden, unabhängig davon, wann die Ware tatsächlich an den Besteller geliefert wird.
3.5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige unabwendbare Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir verpflichten uns, den Beginn und das Ende derartiger Umstände dem Besteller baldmöglichst mitzuteilen.
E I G E N T U M S V O R B E H A L T
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
4.2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich davon schriftlich zu
benachrichtigen.
4.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
G A R A N T I E
5.1. Wir garantieren für die Güte des Liefergegenstandes bezüglich Fehlerfreiheit des Materials und der Ausführung.
5.2. Die Garantiefrist ist analog der Produktspezifikationen nach Lieferung an den Kunden.
5.3. Während der Garantiefrist werden wir Mängel bezogen auf Paragraph 5.1. kostenlos nach unserem eigenen Ermessen entweder durch Austausch oder durch Lieferung entsprechender Ersatzware beheben. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Produkte gehen in unser Eigentum über.
5.4. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden
Folgen befreit.
5.5. Die durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt –einschließlich des Versandes.
5.6. Für fremde Erzeugnisse, die wir gehandelt oder gesondert geliefert haben, gewähren wir dem Besteller nur die Garantieansprüche, die wir gegen Zulieferer geltend machen können. Im Schadensfall werden wir dem Besteller die Garan-tieansprüche gegen den betreffenden Zulieferer bekannt geben.
5.7. Unsere Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
5.7.1. der Besteller uns den Mangel nicht unverzüglich schriftlich anzeigt und uns nicht die ihm zumutbare Unterstützung bei der Mängelbeseitigung gewährt;
5.7.2. Mängel entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung der Ware;
5.7.3. ohne unser Einverständnis Modifikationen an der Ware vorgenommen wurden, oder
5.7.4. es sich nicht nachweislich um echte Fehler im Material und in der Ausführung handelt.
5.8. Kommen wir der Pflicht zur Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist nach, so ist der Besteller berechtigt, den Mangel sachgerecht und mit der notwendigen Sorgfalt auf unsere Kosten beheben zu lassen. Er verpflichtet sich
jedoch, alle zur Schadensminderung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Mangelhafte Ware geht mit ihrem Ersatz in unser Eigentum über und ist nach dem Auswechseln auf unseren Wunsch unverzüglich an uns zurückzusenden.
5.9. Sollte im Falle einer fehlerhaften Lieferung die Ersatzlieferung unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sein, so steht dem Besteller nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche zu.
5.10. Weist unsere gelieferte Ware nicht die von uns zugesicherten Eigenschaften auf, so kann der Besteller Ansprüche nur im Rahmen der vorstehenden Garantiebestimmungen geltend machen.
5.11. Vor und nach Vertragsabschluss werden nach bestem Wissen Vorschläge und Beratungen erteilt. Für diese Tätigkeit sowie für etwaige Unterlassungen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
H A F T U N G S B E S C H R Ä N K U N G
6.1. Weitere als die unter der Ziffer 5 genannten Ansprüche stehen dem Besteller uns gegenüber nicht zu. Insbesondere hat er keinerlei Ersatzansprüche für mittelbare oder Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
6.2. Ansprüche zur Nachbesserung oder Mängelbeseitigung werden maximal nur bis zur Höhe des Vertragswertes des Liefergegenstandes ausgeführt.
A N W E N D B A R E S R E C H T U N D G E R I C H T S S T A N D
7.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf CISG) wird ausgeschlossen.
7.2. Gerichtsstand ist Hamburg.




